Feuer gerät außer Kontrolle: 4000 Quadratmeter Wiese in Flammen
n-tv
Grabow (dpa/mv) - Ein Grundstückseigentümer hat in Westmecklenburg bei anhaltender Trockenheit ein Feuer entzündet, damit einen Flächenbrand ausgelöst und Nachbarn gefährdet. Gegen den Mann aus Fresenbrügge bei Grabow (Ludwigslust-Parchim) wird nun wegen des Verdachts der Brandstiftung ermittelt, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch sagte. Der Mann habe mit dem Feuer am Dienstag eine trockene Brachwiese "abflämmen wollen" und soll dabei auch Sperrmüll verbrannt haben. Die Flammen gerieten aber außer Kontrolle, wie die Polizei mitteilte.
Insgesamt brannten rund 4000 Quadratmeter Wiese und die Flammen drohten, auf andere Grundstücke überzugreifen. Der 55-jährige Mann soll zudem versucht haben, Feuerwehrleute an der Brandbekämpfung zu hindern.
Der Europawahlkampf ist vorbei, es lebe der Bundestagswahlkampf. Sobald die künftige Besetzung des Europaparlaments geklärt ist, richtet sich der Fokus auf die nächste bundesweite Wahl. Die Vorsitzenden der sechs wichtigsten Parteien werden bei ntv ihr Europawahlergebnis in diesem Sinne einordnen müssen.
Wolfsburg (dpa/lni) - Eine Polizistin und ein Polizist sind bei einem Einsatz in Wolfsburg von drei Männern verletzt worden. Wie eine Polizeisprecherin am Freitag mitteilte, zogen sich der 30 Jahre alte Beamte und seine 32 Jahre alte Kollegin ihre Verletzungen am Donnerstagabend zu, als sie von drei aggressiv auftretenden Männern im Alter von 32, 44 und 46 Jahren bei einem Einsatz in einer Gaststätte im Wolfsburger Ortsteil Vorsfelde angegriffen wurden. Dorthin waren sie wegen einer Körperverletzung gerufen worden.
Dresden (dpa/sn) - Mehrere Menschen haben die Entfernung unzulässig angebrachter Wahlplakate in Dresden beeinträchtigt. Ein Mitarbeiter der Stadt brach die Maßnahme am Donnerstag nach Rathausangaben vom Freitag wegen einer unübersichtlichen Situation ab. Die Landeshauptstadt prüft rechtliche Schritte gegen die Personen. Die vier verbliebenen Plakate hängten mehrere Mitarbeiter gemeinsam am Freitag ab. Ihre Abnahme sei nötig gewesen, da sie den zulässigen Mindestabstand von 20 Metern zu Dienstgebäuden der Stadt, des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland sowie Schulen unterschritten, hieß es.