Feiern wie früher? Frist für Corona-Maßnahmen endet bald
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit der jüngsten Corona-Verordnung hatte sich an den Regelungen in Hessen zum 20. März nur wenig geändert. Allerdings endet die Übergangsfrist an diesem Samstag (2. April) - dann gibt es womöglich umfangreiche Lockerungen und auch auf Volksfesten könnte wieder weitgehend wie früher gefeiert werden. Nach Beratungen des Corona-Kabinetts am (heutigen) Montag will Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Abend darüber informieren, welche Regeln künftig in Hessen gelten.
Hintergrund ist das vor rund zehn Tagen vom Bundestag beschlossene neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale Hotspots sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.
Kurz nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hatte, hatte Hessen eine neue Verordnung beschlossen, mit der für eine Übergangsfrist bis 2. April viele Schutzmaßnahmen im Land weiter gelten. Dazu zählt etwa 3G - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ auf das Coronavirus Getestete - und Maskenpflicht bis zum Platz in der Gastronomie. Auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern gilt noch eine Maskenpflicht.
Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) hatte kürzlich Nachbesserungen bei der Hotspot-Regelung gefordert, weil diese aus seiner Sicht mehr Fragen aufwerfe, als sie beantworte und unbestimmte Hotspot-Kriterien enthalte, die sich "ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhaben lassen", wie er in einem Betrag für die "Ärzte Zeitung" schrieb.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.