Fast acht Jahre Haft für 15-Jährigen wegen Mordes an Joel
n-tv
Erst vergangene Woche gesteht ein heute 15-Jähriger, allein für den Tod des kleinen Joel verantwortlich zu sein. Der Sechsjährige starb im vergangenen September in Pragsdorf, nachdem der Jugendliche ihn geschlagen und auf ihn eingestochen hatte. Jetzt ergeht das Urteil.
Nach dem gewaltsamen Tod des sechsjährigen Joel aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen des Mordes schuldig.
Zuvor hatte es mehr als ein Dutzend Verhandlungstage seit Februar gegeben, über 50 Zeugen wurden gehört. Die Verhandlung fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Urteilsverkündung waren allerdings Journalisten zugelassen. Vorige Woche hatte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung gesorgt. Nach Aussage der Vertreterin von Joels Eltern, Rechtsanwältin Christine Habetha, sagte der Angeklagte - anders als bisher - aus, allein gehandelt zu haben.
Laut Anklage soll der damals 14-Jährige im vergangenen September Joel in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Dort, wo Joel starb, standen auch zuletzt noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und Kreuze.
Im Osten Sachsen-Anhalts kommt es auf der A9 zunächst zu einem Unfall ohne größeren Schaden am Menschen. Die Unfallstelle wird abgesperrt, Polizei und Abschleppdienst sind vor Ort. Dann kracht ein Lastwagen in die Unfallstelle. Ein Mensch stirbt, der LKW-Fahrer und eine Polizistin werden schwer verletzt.
Wegen Straßenblockaden im Zuge der Klebeaktionen wurde Carla Hinrichs bereits verurteilt. Nun steht die Mitgründerin der Klimaprotestgruppe Letzte Generation in Berlin wegen weiteren elf Vorfälle erneut vor Gericht. Hinrichs erklärt, warum sie für das Festkleben auf der Straße straffrei bleiben sollte.