Faeser zerschlägt Hoffnungen auf Grundrechte-Entzug Höckes
n-tv
Im November startet eine Petition, Björn Höcke bestimmte Grundrechte, wie etwa politische Teilhabe, zu entziehen. Mehr als eine Million Menschen unterschreiben. Innenministerin Faeser dämpft allerdings massiv die Erwartungen. Zugleich warnt sie erneut vor den Gefahren, die von AfD und Rechtsextremismus ausgingen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht wenig Chancen, dem AfD-Politiker Björn Höcke einzelne Grundrechte zu entziehen. "Das Bundesverfassungsgericht hat in der Geschichte der Bundesrepublik noch in keinem Fall entschieden, dass eine Person ihre Grundrechte verwirkt hat", sagte Faeser. Bei Höcke und seinem als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD-Landesverband müsse es "zuerst um die politische Auseinandersetzung gehen", betonte die SPD-Politikerin.
Eine gegen den AfD-Politiker Höcke gerichtete Online-Petition hatte am Dienstag nach zwei Monaten die Zahl von einer Million Unterschriften überschritten. Die Petition fordert, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes stellt. Gemäß diesem Artikel können demjenigen einzelne Grundrechte genommen werden, der diese "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht". Es könnten also etwa das Wahlrecht oder die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden.
Hinsichtlich eines Verbots der AfD zeigte sich Innenministerin Faeser ebenfalls skeptisch. Dies habe "sehr hohe Hürden", sagte sie. "Unsere Verfassung sieht dieses schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie zurecht als Ultima Ratio vor. Das kann niemand bei einer entsprechenden Sachlage ausschließen. Politisch ist aber klar: Wenn sich Menschen einer solchen Partei zuwenden, müssen wir dafür werben, dass diese Menschen zu den demokratischen Parteien zurückkommen", betonte Faeser. Auf die Nachfrage, ob ein Verbotsantrag vor den Landtagswahlen im September ausgeschlossen sei, entgegnete Faeser: "Verbotsverfahren sind langwierig. Und nochmals: Das ist das schärfste juristische Mittel und kein Mittel der politischen Auseinandersetzung."
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