Eingriff in Preishoheit hat fahlen Beigeschmack
n-tv
Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden - dafür plant die Bundesregierung noch im Frühjahr ein Gesetz ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ im Portemonnaie bemerkbar machen.
Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, doch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. "Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament", sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu "Capital".
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. "Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden", sagte Krischer. "Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen."