
Düsseldorfer Schönheitschirurg muss 30.000 Euro zahlen
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weitere Niederlage für "Dr. Po": Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg muss fast 30.000 Euro an die Hinterbliebenen einer Patientin zahlen. Das hat das Landgericht am Montag entschieden (Az.: 3 O 97/22). Der Mediziner hatte die Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld und die Rückerstattung von 9500 Euro Operationskosten im Strafprozess gegen ihn zugesagt, dann aber nicht gezahlt.
Zwei Frauen waren nach Po-Vergrößerungen gestorben, die der Mediziner vorgenommen und für die er auf Social-Media-Kanälen geworben hatte. Der Arzt war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Haft sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden.
Die Begründung des 50-Jährigen, er habe mit der Auszahlung bis zur Rechtskraft seines Strafurteils warten wollen, zog bei der Richterin am Montag nicht. Solche Leistungen seien immer direkt zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart worden sei. Der Bundesgerichtshof muss noch über die Revision gegen das Strafurteil entscheiden.
Zwei 20 und 42 Jahre alte Patientinnen waren 2018 und 2019 jeweils kurz nach dem Eingriff gestorben. Die Patientinnen müssten über die Risiken solcher Operationen "schonungslos aufgeklärt" werden, hatte das Landgericht vor einem Jahr geurteilt. Eine solche Aufklärung habe aber nicht stattgefunden.
