Corona-Pandemie: Auf diese Quarantäne-Regeln haben sich Bundestag und Bundesrat geeinigt
Frankfurter Rundschau
Wer sich mit Corona infiziert oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, muss in Quarantäne. Die Regeln werden angesichts der Omikron-Variante gelockert. Was nun gilt.
Berlin – Bundestag und Bundesrat haben der Änderung der Quarantäne-Regeln in der Corona-Pandemie zugestimmt. Im Vergleich zu vorher wurde die Zeit, die eine Person sich in Quarantäne oder Isolation begeben muss, verkürzt – das soll einen Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur und des öffentlichen Lebens angesichts der ansteckenderen Omikron-Variante verhindern. Für eine Bevölkerungsgruppe gibt es dabei eine große Erleichterung. Doch ganz so einfach wie es scheint, ist es nicht.
Bisher galt bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion oder bei Kontakt mit einer infizierten Person: 14 Tage Quarantäne oder Isolation. Diese Frist wurde nun deutlich gekürzt, unter anderem um zu verhindern, dass Personal, das im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, lange ausfällt.
So sieht die neue Corona-Quarantäne-Regelung in Deutschland aus:
Eine deutliche Erleichterung gibt es künftig für Kontaktpersonen einer infizierten Person, die geboostert, doppelt geimpft oder geimpft und genesen sind – wobei die Erkrankung oder die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegen muss. Sie müssen als Kontaktperson künftig nicht mehr in Quarantäne – wobei es auf das Bundesland ankommt, wer als „geboostert“ gilt.
Die neuen Quarantäne-Regeln, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, sollen als Bundesverordnung ab Samstag (15.01.2022) gelten. Allerdings müssen die neuen Regelungen noch in das jeweilige Landesrecht umgesetzt werden. In manchen Bundesländern gibt es bereits Verordnungen, die aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse vom 7. Januar umgesetzt wurden – in Bayern gelten diese beispielsweise bereits seit Mittwoch (12.01.2022). In anderen Ländern – unter anderem auch Hessen – müssen sie dagegen noch umgesetzt werden.