
Betroffene des Gelsenkirchener Bank-Einbruchs schildern ihr Leid
n-tv
Schlechte Kommunikation, mangelnde Sicherheit: Die Betroffenen des spektakulären Einbruchs in eine Sparkasse in Gelsenkirchen erheben schwere Vorwürfe. Sie beschreiben, welche wertvollen Gegenstände ihnen gestohlen wurden und was sie nun vor Gericht erreichen wollen.
Schlechte Kommunikation, mangelnde Sicherheit: Die Betroffenen des spektakulären Einbruchs in eine Sparkasse in Gelsenkirchen erheben schwere Vorwürfe. Sie beschreiben, welche wertvollen Gegenstände ihnen gestohlen wurden und was sie nun vor Gericht erreichen wollen.
Nach dem spektakulären Millionen-Coup in einer Gelsenkirchener Sparkasse beklagen betroffene Schließfachkunden die Kommunikation der Bank. Wochenlang habe die Bank die Kunden nicht von sich aus angesprochen. Sie hätten selbst anrufen müssen, um herauszufinden, ob ihr Geld weg war. Eine von der Sparkasse geschaltete Info-Hotline sei ständig besetzt gewesen, sagten mehrere Geschädigte.
Die Sparkasse hat inzwischen angekündigt, am Montag eine Servicestelle für betroffene Schließfachkunden zu eröffnen. Die Kunden sollten "transparent informiert" und beim weiteren Ablauf unterstützt werden, versprach Sparkassenchef Michael Klotz laut Mitteilung. Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen hat die Bank mehrfach zurückgewiesen. "Unsere Sicherheitsvorkehrungen sind auf dem anerkannten Stand der Technik und sind aktuell", erklärte eine Sprecherin.
Der Sparkassenkunde Joachim Alfred Wagner sagte, er habe nicht nur Gold mit fünfstelligem Wert eingebüßt, sondern auch Schmuck von seinem Vater und den Großeltern - unersetzliche Familienstücke. "Das ist bestimmt schon alles eingeschmolzen." Das Schließfach habe er nach mehreren Einbrüchen in seiner Wohnung gemietet und gedacht, darin seien seine Wertsachen sicher. "Jetzt frage ich mich: Wo sollst Du denn noch hin - ich habe geheult vor Wut", sagte der 63-Jährige.
Wagner zählt zu den ersten drei Klägern, die nach dem Millionen-Einbruch vor dem Essener Landgericht volle Haftung von der Bank verlangen. Bisher ist die Haftung auf maximal 10.300 Euro begrenzt. Das gelte aber nicht bei Fahrlässigkeit der Bank, sagte Wagners Anwalt Daniel Kuhlmann bei dem Termin mit Mandanten in seiner Kanzlei in Datteln. Er habe einen renommierten Sachverständigen eingeschaltet und sei überzeugt, dass es Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen im Tresorraum gegeben habe. Die Klagen hätten gute Aussichten auf Erfolg.













