
Berufskrankheit Covid-19: nur wenige Fälle anerkannt
n-tv
Auch in Thüringen haben sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst während ihrer Arbeit mit dem Corona-Virus angesteckt. Nur wenige sind aber damit erfolgreich gewesen, das als Berufskrankheit oder Dienstunfall anerkennen zu lassen.
Erfurt (dpa/th) - In der Corona-Pandemie haben in Thüringen Hunderte Angestellte und Beamte in Landesbehörden versucht, eine Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Dienstunfall anerkennen zu lassen. Nur wenige waren damit erfolgreich, wie aus Zahlen des Finanzministeriums und der Unfallkasse Thüringen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
So wurden bislang 57 der insgesamt 70 von Beamten gestellte Anträge abgelehnt. Lediglich zwei wurden als Berufskrankheit und damit als Dienstunfall anerkannt. Bei der Unfallkasse standen allein in diesem Jahr 99 Anerkennungen 842 Ablehnungen gegenüber, 2021 waren es 27 Anerkennungen bei 1258 Ablehnungen.
In der Unfallkasse Thüringen sind die Angestellten des Landes und der Kommunen gesetzlich unfallversichert. Die hier als Berufskrankheit eingestuften Fälle von Covid-19 betrafen vor allem das Personal von Kindergärten, öffentlichem Gesundheitsdienst und Laborbeschäftigte, die sich beim Umgang mit infektiösem Material mit dem Coronavirus ansteckten. Insgesamt gingen in diesem Jahr bislang knapp 1000 Verdachtsanzeigen auf Covid-19 als Berufskrankheit bei der Unfallkasse ein, 2021 waren es 1285.













