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Bürgermeisterin bekam weniger Geld, weil sie eine Frau ist
n-tv
Weil sie weniger Geld als ihre männlichen Nachfolger erhielt, zieht die ehemalige Bürgermeisterin vom baden-württembergischen Müllheim vor Gericht. Nun hat ihre Klage Erfolg: Astrid Siemens-Knoblich sei benachteiligt worden, weil sie eine Frau ist, sagen die Richter. Die Stadt sieht das jedoch ganz anders.
Die baden-württembergische Stadt Müllheim muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie schlechter besoldet wurde als ihre männlichen Kollegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, wie es jüngst mitteilte. Die Richter entschieden damit zugunsten der Klägerin, Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemens-Knoblich. "Das Urteil ist ein Meilenstein für Equal Pay im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Beamtenbesoldung", zitiert sie die "Badische Zeitung" nach der Entscheidung.
Siemens-Knoblich hatte die Stadt im März 2021 auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schadensersatz verklagt. Ihr Vorwurf: Die Stadt hatte sie während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 in eine niedrigere Besoldungsstufe eingestuft als ihre männlichen Nachfolger. Für eine Stadt wie Müllheim mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern sieht das Besoldungsrecht entweder die Gruppe B3 oder B4 vor. In welche Gruppe die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister fällt, entscheidet der Gemeinderat, heißt es beim juristischen Nachrichtenportal "Legal Tribute Online" (LTO).
Die unterschiedliche Einstufung von Siemens-Knoblich und ihren männlichen Kollegen wertete das Gericht als Indiz für eine Diskriminierung, schreibt die Stadt Müllheim. Und da Indizien laut Gesetz in diesem Fall ausreichen, bekam die ehemalige Rathauschefin Recht. Sie verdiente weniger als die männlichen Bürgermeister, weil sie eine Frau ist, so das Gericht.
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