
Achtung Drohne! - Bei Verstößen drohen saftige Strafen
n-tv
Gesichtet über einem Weihnachtsmarkt, über öffentlichen Plätzen oder auch Privatgrundstücken? Für Drohnenflüge gibt es klare Vorschriften. Wer die nicht einhält, kann zur Kasse gebeten werden.
Gesichtet über einem Weihnachtsmarkt, über öffentlichen Plätzen oder auch Privatgrundstücken? Für Drohnenflüge gibt es klare Vorschriften. Wer die nicht einhält, kann zur Kasse gebeten werden.
Halle (dpa/sa) - Für unrechtmäßige Drohnenflüge hat das Landesverwaltungsamt gegen Piloten schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld verhängt. Wie teuer Verstöße würden, hänge von unterschiedlichen Faktoren ab, erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts, das die obere Luftfahrtbehörde in Sachsen-Anhalt ist. Art, Schwere, Dauer des Flugs spielten eine Rolle, ob mit Vorsatz oder fahrlässig, einmalig oder wiederholt gegen die Regeln verstoßen worden sei und auch mögliche Einsicht nach der Tat. Möglich sind auch Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld oder mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro oder eben Bußgelder, mit denen es teurer wird.
"Der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge über Wohngrundstücken betrifft die meisten der hier 2025 eingegangenen Anzeigen und liegt im Ranking eindeutig vorn", so die Sprecherin. "Darüber hinaus wurden auch Verstöße angezeigt, die sich auf den Betrieb unbemannter Fluggeräte über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Bahnanlagen, Bundesstraßen, Verfassungsorganen beziehen."
Es gibt klare gesetzliche Regelungen für die Nutzung, die den sicheren Betrieb und auch die Wahrung der Rechte Dritter gewährleisten sollen. In vielen Fällen müssen Drohnenflüge zudem genehmigt werden, auch wenn eine Drohne grundsätzlich ohne spezielle Erlaubnis genutzt werden darf.
Gefragt nach typischen Fällen für Drohnen-Verstöße nennt die Behördensprecherin den Betrieb einer Drohne über einem Weihnachtsmarkt. "Geprüft wird hier, ob eine Menschenansammlung überflogen wurde." In einem anderen Fall sei eine Drohne über einem öffentlichen Platz geflogen - hier prüfe das Landesverwaltungsamt, ob ein Regierungsgebäude überflogen worden sei.













