Was Beschäftigte bei einem Wegeunfall tun müssen
Frankfurter Rundschau
Auf dem Weg zur Arbeit können Unfälle passieren. Dann ist von Wegeunfällen die Rede. Aber was bedeutet das für Beschäftigte? Und was, wenn man im Homeoffice arbeitet?
Berlin - Vielen Beschäftigte sind zweimal täglich unterwegs auf dem Weg von und zur Arbeit. Passiert dann ein Unfall, greift der Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Aber was heißt das eigentlich genau? Und warum ist das für Beschäftigte relevant?
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Wenn Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall haben, handelt es sich um einen Wegeunfall. Abgesichert sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung ihres Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz beginnt nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte ihr Wohnhaus verlassen. Er endet, sobald Beschäftigte ihre Arbeitsstätte erreichen. Umgekehrt gilt das Gleiche für den Nachhauseweg.