Wagen gerät in Gegenverkehr: Ein Toter und fünf Verletzte
n-tv
Morbach (dpa/lrs) - Bei einem Unfall auf Bundesstraße 327 nahe Morbach im Hunsrück ist ein 53 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, saß er am Steuer eines Pritschenwagens mit insgesamt vier Insassen. Auf einem leicht abschüssigen Stück sei der 53-Jährige aus bisher ungeklärter Ursache auf gerader Strecke in den Gegenverkehr geraten und gegen einen Sattelzug geprallt. Ein Autofahrer unmittelbar hinter dem Pritschenwagen konnte nicht mehr bremsen und prallte in die Unfallstelle.
Die drei weiteren Insassen des Klein-Lastwagens wurden schwer verletzt in umliegende Krankenhäuser gebracht, wie die Polizei mitteilte. Der Fahrer des entgegenkommenden Lastwagens sowie der Autofahrer seien nach erster Einschätzung leicht verletzt, jedoch ebenfalls in Krankenhäuser gefahren worden. Die Bundesstraße wurde zwischen Hinzerath und Dreieck Morbach zunächst voll gesperrt. © dpa-infocom, dpa:210629-99-195744/2Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.