Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Bayern
Die Welt
Vorläufig dürfen auch Ungeimpfte wieder im Einzelhandel in Bayern einkaufen. Die Richter halten eine grundsätzliche 2G-Regel für den Handel zwar für möglich, die Verordnung in Bayern erfülle aber die Voraussetzungen dafür nicht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung.