
Verordnung: Volksfeste schon ab 27. August wieder erlaubt
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Volksfeste in NRW sind bei niedrigem Infektionsgeschehen bereits ab dem 27. August wieder erlaubt. Bislang sollte der Startschuss am 1. September sein. Die am Donnerstag veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung des Landes ermöglicht damit "Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis" schon ein Wochenende früher.
Auch Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Begrenzung bei Teilnehmer- und Zuschauerzahlen sollen ab dem 27. August statt dem 1. September möglich sein, wenn in der Region und im Land die niedrigste Inzidenzstufe 1 herrscht. © dpa-infocom, dpa:210624-99-131770/2More Related News
