Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert
Die Welt
2020 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Quotenregelung für Landtagswahlen nach Klage der AfD gekippt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung gebilligt. Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Paritätsgesetz in Deutschland nicht durchsetzen konnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegen die Einführung von abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten Wahllisten richtete. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Wahlberechtigter – teils Mitglieder von Parteien – sei unzulässig, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht in Thüringen hatte das Paritätsgesetz des Landes im Juli 2020 für nichtig erklärt.
Das Gesetz war im Juli 2019 vom Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen worden. Die AfD zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, der das Gesetz mit sechs zu drei Stimmen wieder kippte. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, sagte damals zur Begründung unter anderem, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Den Parteien werde die Freiheit genommen zu entscheiden, wie viele Männer und Frauen auf der Liste aufgestellt würden.