
Verdi-Streik am 2. Februar: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
RTL
Was droht, wenn ich wegen des Streiks im Nahverkehr zu spät auf der Arbeit bin? Darf ich zu Hause bleiben oder Homeoffice machen? Zwei Rechtsanwältinnen geben Antworten.
Deutschland steht mal wieder still!Am Montag (2. Februar) drohen in vielen Städten Ausfälle im Nahverkehr. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat zu einem bundesweiten Streik aufgerufen. Was müssen Arbeitnehmer jetzt beachten? Das erklären die Rechtsanwältinnen Nathalie Oberthür und Nicole Mutschke. Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ. Fest steht: „Nur“ weil Busse und Bahnen nicht fahren, kann ein Angestellter nicht einfach zu Hause bleiben. Es gilt: ohne Arbeit kein Lohn. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nicole Mutschke, erklärt: „Ich muss zur Arbeit und ich muss pünktlich erscheinen.“ Gerade weil der Warnstreik bereits Tage im Voraus und „mit Vorlauf“ angekündigt wurde. „So bin ich als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mich entsprechend um Alternativlösungen zu bemühen. Heißt also für Pendler: Alternativen suchen! So sollen die Züge der Deutschen Bahn zum Beispiel ohne Einschränkungen fahren. Lese-Tipp: Verdi-Streik im öffentlichen Nahverkehr – hier steht alles still! Wer zum Beispiel aufs Auto umsteigt, sollte in jedem Fall pünktlich losfahren. Denn wer zu spät zur Arbeit kommt, riskiert im schlimmsten Fall Sanktionen. „Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, deutlich.













