Urteil: Azubi ohne echte Ausbildung steht mehr Bezahlung zu
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Bonn (dpa/lnw) - Ein Auszubildender, der nur auf dem Papier als solcher eingestellt ist, aber nicht ausgebildet wird, hat laut einem aktuellen Urteil Anspruch auf den Lohn eines ungelernten Arbeitnehmers. Wie das Arbeitsgericht Bonn am Dienstag mitteilte, hatte der Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger abgeschlossen und dafür eine Vergütung von 775 Euro brutto monatlich vereinbart. Der Arbeitgeber meldete jedoch weder das Ausbildungsverhältnis bei der Innung noch den Kläger bei der Berufsschule an. Auch ein Ausbildungsplan sei nicht erstellt worden. Tatsächlich war der Mann nur einmalig eingewiesen worden und hatte dann 39 Stunden pro Woche als Reinigungskraft gearbeitet.
Das Gericht entschied mit Urteil vom Juli, dass ihm statt der Ausbildungsvergütung das volle Tarifentgelt einer ungelernten Kraft zustehe. Bei einem Stundenlohn von damals zunächst 10,80 Euro und inzwischen 11,11 Euro in der 1. Lohngruppe des gültigen Rahmentarifvertrags wäre das mehr als das doppelte der vereinbarten 775 Euro als Lehrling. Ein Azubi, der als Arbeitnehmer eingesetzt werde ohne ausgebildet zu werden, erbringe Leistungen, zu denen er laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sei, begründeten die Richter. Damit seien seine Leistungen nicht durch eine Ausbildungsvergütung abgegolten, sondern müssten in Höhe der üblichen Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers bezahlt werden.Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.