
Tod einer Zweijährigen: BGH hebt Urteile gegen Familie auf
n-tv
Eine Zweijährige aus Halle wird in der Badewanne verbrüht und stirbt nach zwei qualvollen Tagen. Die Urteile gegen die Eltern und die Oma hebt der BGH auf. Er hält eine schärfere Strafe für denkbar.
Halle (dpa/sa) - Der Prozess um den Tod einer Zweijährigen durch Verbrühungen in Halle (Saale) muss neu aufgerollt werden. Der 6. Senat des Bundesgerichtshofes hob die Urteile des Landgerichts Halle gegen die Eltern und die Oma des Kindes auf (Az.: 6 StR 192/25). Eine andere Strafkammer muss nun über den Fall verhandeln.
Das Landgericht hatte den Vater des Kindes wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Mutter des Mädchens und die Oma erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte nach der jetzigen Entscheidung des BGH Erfolg. Diese hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert.
Der Vater hatte nach Überzeugung des Landgerichts im Mai 2024 seine kleine Tochter mit heißem Wasser aus dem versehentlich zu heiß aufgedrehten Duschschlauch übergossen. Die großflächigen Verletzungen seien dann von allen drei Angeklagten falsch eingeschätzt worden. Die Eltern und auch die Großmutter hatten keine ärztliche Hilfe geholt und das Mädchen mit Kühlspray und Quarkwickeln versorgt. Zwei Tage später starb das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.
