Testnachweispflicht für Kita-Beschäftigte gilt
n-tv
München (dpa/lby) - Ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bayern müssen seit diesem Montag nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Die Tests müssen drei Mal pro Woche durchgeführt werden, wie das Familienministerium erklärte. Ohne Nachweis, dass keine Corona-Infektion vorliegt, dürfen die Mitarbeiter nicht in die Einrichtung.
Die Regel hatte das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Neben den eigenen Beschäftigten gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter von außen, also zum Beispiel Reinigungskräfte oder Musiklehrer. Der Freistaat stellt den Kitas Selbsttests bereit. So könnten sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte freiwillig testen.
Eltern müssen sich nicht testen lassen, wenn sie ihre Kinder bringen und abholen oder kurz mit den Erziehern reden wollen. Für Kinder soll es sogenannte Lollitests geben, zudem bekommen Eltern Berechtigungsscheine für kostenlose Selbsttests - verpflichtend ist das allerdings nicht. Masken müssen Erwachsene weiter tragen.