Streit um Prämiensparverträge – Bundesgerichtshof fällt Entscheidung
Frankfurter Rundschau
Sparer:innen mit alten Prämiensparverträgen erhalten zu wenig Zinsen, sagen Verbraucherzentralen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fällt eine wegweisende Entscheidung.
Update vom Mittwoch, 06.10.2021, 16.25 Uhr: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Zinsstreit um sogenannte Prämiensparverträge im Sinne der Verbraucher:innen entschieden. Demnach müsse für die Berechnung von Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden. Die Bank müsse dabei den relativen Abstand zum Referenzzinssatz beibehalten sowie den Zinssatz monatlich anpassen, sieht der Beschluss des BGH vom Mittwoch (06.10.2021) vor. Er gab damit der Revision der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise statt, die gegen die Sparkasse Leipzig vorging.
Beim Prämiensparen – das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war – stieg die Prämie, je länger der Vertrag lief. Der Zins dagegen war variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz sollte durch einen Aushang bekannt gegeben werden. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen. Dieses Recht zur Änderung „nach Gutsherrenart“ sei unwirksam, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.
Erstmeldung vom Mittwoch, 06.10.2021, 14.52 Uhr: Karlsruhe – Es gibt so gut wie keine Zinsen, daran haben sich Sparende längst gewöhnt. Personen mit alten Prämiensparverträgen wurden die Zinsen jedoch unrechtmäßig stark gekappt.