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Strafrechtler: Deutsches Recht diente oft als Vorbild
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Trotz gleicher Systhematik ist Strafrecht immer auch durch die Kultur des Landes geprägt. Um über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu sprechen, empfängt Halle in dieser Woche Gäste aus der Ferne.
Halle (dpa/sa) - Wie Täterinnen und Täter vor Gericht bestraft werden, hängt immer auch von den Normen eines jeweiligen Landes ab. "In Japan wird beispielsweise ganz anders mit Fällen der Suizidhilfe umgegangen", sagte Henning Rosenau, Professor am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozess- und Medizinrecht der Universität Halle-Wittenberg im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Und der Strafvollzug sei dort im Vergleich zu Deutschland deutlich strenger. Hierzulande lasse das Strafrecht hingegen die Bedeutung der Selbstbestimmung wie der Individualität des Menschen erkennen, sagte Rosenau.
Auch, um über eben diese Unterschiede zu sprechen, sind am 9. März Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Japan in Halle zu Gast. "Das deutsche Strafrecht war dort Vorbild für die Reform des Strafrechts 1907", erklärte der Professor. Dabei sei Japan längst nicht das einzige Land. "Dass das deutsche Strafrecht solch eine Vorreiterrolle einnimmt, hat womöglich auch damit zu tun, dass wir Deutschen so exakt, systematisch und genau denken. Immerhin ist das fürs entscheidende Strafrecht unbedingt notwendig."
Anfang des 20. Jahrhunderts habe die deutsche Strafrechtswissenschaft als führend gegolten. Aber auch in jüngerer Vergangenheit - etwa bei der Reform des Strafrechts in der Türkei vor etwas mehr als zehn Jahren - sei Deutschland ein Vorbild gewesen. Mittlerweile sei die japanische, ebenso wie die deutsche, eine ganz herausragende Strafrechtswissenschaft, sagte Rosenau, der auch Vorsitzender der Gendiagnostik-Kommission am Berliner Robert Koch-Institut ist. "Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Japan ist deshalb für beide Seiten sehr befruchtend", sagte der gebürtige Niedersachse.
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