Solarenergie, Windrad und Wärmepumpe zuhause
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen entbürokratisiert die Nutzung von Sonne, Wind und Erde rund um das eigene Haus. Am Freitag veröffentlichte die Landesregierung einen Erlass, der Hauseigentümern den Ausbau erneuerbarer Energien vereinfacht.
"Klimaschutz hausgemacht", nannte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Initiative. "Damit werden beispielsweise Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ermöglicht", kündigte sie in Düsseldorf an. "Das schont bei steigenden Energiepreisen auf lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz."
Auf Grundlage des neuen Erlasses könnten nun etwa Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur benachbarten Grenzwand auf Dächern installiert werden. Diese Ausnahme von der bisherigen Abstandsregelung in der Landesbauordnung muss aber schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Sie gilt nur für die Gebäudeklassen 1 und 2.
Auch bei Wärmepumpen fällt der Mindestabstand weg. Eine Baugenehmigung sei für das Aufstellen einer Wärmepumpe nicht erforderlich, erläuterte das Ministerium. Auch hier müsse die Ausnahme vom üblichen Mindestabstand aber bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden. "Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht." Dazu gehörten auch die Immissionsschutzvorschriften. "Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen."
Halle (dpa/sa) - In einer Spielothek in Halle hat es in der Nacht auf Dienstag gebrannt. Eine Lüftung habe gegen Mitternacht Feuer gefangen, teilte die Polizei am Morgen mit. Die Beamten vermuten einen technischen Defekt als Brandursache. Verletzt wurde niemand. Der Einsatz war am Morgen bereits beendet. Zur Höhe des Sachschadens machte die Polizei bislang keine Angaben.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.