Senat konkretisiert Pläne für nächste Corona-Lockerungen
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Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg soll das 2G-plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren ersetzt werden. Die FFP2-Maskenpflicht soll ab dem 4. März in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen gelten, zu denen bisher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung Zugang haben, sagte die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag. Im Einzelhandel bleibt aber in Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen eine medizinische Maske ausreichend.
In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen soll zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell gelten - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. An Restauranttischen und bei der Sportausübung könnten die Masken aber abgenommen werden. Zudem seien in der Gastronomie ab dem 4. März auch wieder Stehtische zulässig, sagte Offen. Maskenlos soll ab dann auch das Tanzen in Musikclubs und Diskotheken wieder möglich sein. Bis zum geplanten Auslaufen aller Corona-Maßnahmen am 20. März gelte dort das 2G-plus-Modell.
Bei seiner Sitzung in der kommenden Woche wolle der Senat die entsprechenden Änderungen beschließen. Eventuell werde dabei dann auch das Alkoholverbot, das noch auf zahlreichen öffentlichen Plätzen gilt, zum 4. März aufgehoben, sagte Offen.
Laufach (dpa/lby) - Zwei Motorradfahrer sind auf der Bundesstraße 26 in Laufach (Landkreis Aschaffenburg) schwer verletzt worden - einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr. Zu dem Unfall kam es, als einer der beiden Männer am Sonntagnachmittag mit seiner Maschine auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Motorrad zusammen, wie die Polizei mitteilte.
Friedrichshafen (dpa/lsw) - Wegen mikrobiologischer Verunreinigungen soll in Teilen des östlichen Bodenseekreises das Trinkwasser abgekocht werden. Betroffen seien die Wasserversorgung Unteres Schussental, Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung, das Gemeindegebiet Langenargen sowie Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren mit der Hochzone rund um Liebenau, teilte das Landratsamt Bodenseekreis am Sonntag mit. Die Kernstadt Tettnang, die vom städtischen Wasserwerk versorgt wird, sei nicht betroffen.