
Senat beschließt umstrittene Regelabfrage
n-tv
Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Doch wie lässt sich das überprüfen? Bei Neueinstellungen in Hamburg soll künftig der Verfassungsschutz befragt werden.
Hamburg (dpa/lno) - Der rot-grüne Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der umstrittenen Regelabfrage beschlossen. Damit sollen ab kommendem Jahr bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst der Hansestadt mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten der Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz abgefragt werden, wie der Senat im Anschluss an seine wöchentliche Sitzung mitteilte.
Auch zu anderen Anlässen im beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten oder Richterinnen und Richtern sollen solche Abfragen möglich werden. Ziel sei eine Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde, hieß es.
Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist, dass bei vorliegenden begründeten Bedenken an der Verfassungstreue einer Person diese noch einmal anzuhören ist. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten treffe am Ende die zuständige Stelle, so der Senat.
