
Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro
n-tv
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine gerät Altkanzler Schröder als persönlicher Freund Putins in die Kritik. Den Verlust seiner Privilegien will der Sozialdemokrat nicht hinnehmen und klagt gegen den Entzug seines Büros samt Mitarbeitern. Die Richter folgen ihm nicht.
Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Nachmittag entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen. Dieser hatte ihm im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Schröder wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm wieder Büro und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Aus seiner Sicht war der Beschluss rechtswidrig. Das Gericht sah das anders.
Schröder war bei der mündlichen Verhandlung in der Hauptstadt nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.
In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.
