Prozess um Tod eines Hoteliers wird neu verhandelt
n-tv
Magdeburg/Karlsruhe (dpa/sa) - Der Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen (Landkreis Börde) muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, wurde das Urteil vom September 2021 auf die Revision der Nebenkläger aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss nun erneut prüfen, ob in dem Fall nicht Totschlag, sondern möglicherweise Mord in Betracht kommt.
Im Herbst 2021 waren die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte gegen den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt.
Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiterzechten. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.
Der Hotelier stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.