Prozess um Tod auf Zebrastreifen: Tötungsabsicht bestritten
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall auf einem Zebrastreifen in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) hat der wegen Totschlags angeklagte Autofahrer eine Tötungsabsicht bestritten. Der heute 33 Jahre alte Mann ließ am Freitag über seinen Verteidiger erklären, an jenem Septemberabend 2015 den Fehler seines Lebens gemacht zu haben. Er war am Rande eines Volksfestes auf ein Pärchen zugefahren, das sich auf dem Zebrastreifen küsste. Der Mann (38) konnte sich retten, die 41 Jahre alte Frau geriet zunächst auf die Motorhaube und dann unter das Fahrzeug. Sie wurde 400 Meter weit mitschleift. (Az: 3629 Js 234487/15).
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte der Autofahrer spätestens, als die Frau von der Motorhaube fiel, mit bedingtem Tötungsvorsatz. Er hätte dann zwingend anhalten müssen. Mit dieser Argumentation erreichte die Anklagebehörde, dass ein erstes Urteil aus dem Jahr 2018 vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde. Das Landgericht hatte den Fahrer seinerzeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anklagevertreter hatte damals sechseinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert.
In seiner Einlassung entschuldigte sich der Angeklagte am Freitag auch bei den Hinterbliebenen des Opfers. Ein Täter-Opfer-Ausgleich mit Schmerzensgeldzahlung war im Vorfeld offenbar an den Nebenklägern gescheitert, die auch die Entschuldigung nicht annahmen.