
Promotionsrecht für Fachhochschulen
n-tv
Wissenschaftsministerin Martin hat einen Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz vorgelegt. Sie verspricht weniger Bürokratie und eine Stärkung des Wissenschaftsstandortes.
Schwerin (dpa/mv) - Künftig sollen Promotionen in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen möglich sein. Diese sollen in forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht erhalten können. Das sieht der Entwurf von Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) für ein neues Landeshochschulgesetz vor, das sie dem Kabinett vorgestellt hat. Die Fachhochschulen sollen demnach künftig "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" heißen.
Mit dem neuen Gesetz soll den Angaben zufolge das Studium auch familiengerechter werden. Studierende sollen mehr Mitspracherecht erhalten. Der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte werde verbessert. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden.
Die Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald sollen eigenverantwortlich bauen können, wie es weiter hieß. Das soll die Geschwindigkeit beim Planen und Bauen erhöhen.
