Papst modernisiert Verfassung des Vatikanstaats
n-tv
Der Vatikan soll moderner werden. Das hat Papst Franziskus in dem neuen Grundgesetz für den Vatikan festgelegt. Eine bedeutende Änderung betrifft die Päpstliche Kommission, die nun auch Laien als Mitglieder aufnehmen soll. In einem anderen Bereich, will der Papst jedoch strenger durchgreifen.
Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat vorgelegt. Ziel der Änderung der Verfassung soll es sein, die vatikanische Gesetzgebung "den Erfordernissen unserer Zeit" anzupassen, teilte der Heilige Stuhl mit. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Aufstellung der Päpstlichen Kommission sowie Fragen des vatikanischen Haushalts. Das Oberhaupt der katholischen Kirche ersetzt damit die 2000 von Papst Johannes Paul II. erlassene Verfassung.
Eine wichtige Veränderung betrifft insbesondere die Päpstliche Kommission, die die Legislative im Staat der Vatikanstadt ausübt. Dieser gehören traditionell ein Kardinalspräsident sowie Kardinäle an. Neben den Kardinälen werden nun allerdings auch andere Mitglieder Teil der Kommission sein können, darunter sowohl weibliche als auch männliche Laien. Die gesetzgebende Funktion der Kommission bleibe bestehen.
In dem neuen Grundgesetz wird zudem eine "strengere und detailliertere" Regelung des vatikanischen Haushalts und Budgets festgelegt. Die Päpstliche Kommission soll den dreijährigen Finanzplan erarbeiten und beraten und dann "diese Akte direkt dem Papst zur Genehmigung vorlegen". Der Haushaltsplan soll sich an den "Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Fairness" orientieren.