
Nord Stream AG nimmt Berufung gegen Konto-Urteil zurück
n-tv
Im Rechtsstreit um gekündigte Konten bei der Sparkasse Vorpommern ist die Nord Stream 2 AG einer vermutlich weiteren Schlappe zur vorgekommen. Sie verzichtet auf den Gang in die zweite Instanz.
Rostock (dpa/mv) - Die hoch verschuldete Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 bleibt ohne eigene Bankkonten in Mecklenburg-Vorpommern. Das Unternehmen habe seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Stralsund zurückgenommen, teilte das Oberlandesgericht Rostock (OLG) mit. Damit ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig. Das Stralsunder Landgericht hatte die fristlose Kündigung der Sparkasse wegen drohender US-Sanktionen für rechtens erklärt. Die Konten wurden zum 10. Januar 2025 gekündigt.
Davon unabhängig läuft beim OLG aber ein zweites Berufungsverfahren, das der Nord-Stream-Sachwalter Transliq anstrengte. Dessen Konten waren von der Sparkasse ebenfalls gekündigt worden. Das Stralsunder Landgericht hatte in seinem Urteil vom 11. März dieses Jahres Klagen der Transliq AG dagegen zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichtes gab es auch hier eine Grundlage für eine ordentliche Kündigung. Die Sparkasse hatte auch hier zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen verwiesen.
Nord Stream 2 sollte Erdgas aus Russland durch zwei Stränge einer 1.200 Kilometer langen Pipeline in der Ostsee nach Deutschland bringen. Sie wurde fertig gebaut, ging aber nie in Betrieb. Kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 stoppte die deutsche Regierung das Projekt. Bei einem Anschlag wurde einer der Stränge 2022 beschädigt.
