Neue Runde in Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre
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München (dpa/lby) - Luxusreisen, edle Weine, teure Präsente: Jahrelang ging es auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee großzügig zu. Das meiste ist juristisch aufgearbeitet. Wegen einiger Fälle müssen nun aber Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl erneut auf die Anklagebank. Von Montag an (9.15 Uhr) geht es vor dem Landgericht München II erneut unter anderem um teure Geschenke.
Vor drei Jahren hatte das Landgericht Bromme und Kreidl wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Mit ihren Ehefrauen waren die Angeklagten und andere Verwaltungsratsmitglieder etwa für Zehntausende Euro auf Sparkassen-Kosten nach Wien und Stubai gereist, es gab Geburtstagsfeten für fünfstellige Summen. Das Landgericht ging von rund einer Viertelmillion Euro Schaden aus.
Bromme und die Staatswaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts München II weitgehend. In einzelnen Punkten änderten die Karlsruher Richter aber die Entscheidung ab.
Bei Geschenken für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenken an Kollegen aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat kam der BGH zu einem anderen Schluss als das Landgericht, das diese als üblich eingestuft hatte. Da es sich um Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse handelte, sei es nicht um die Förderung des Ansehens der Bank gegangen. Bromme habe in diesen Fällen Sparkassengelder veruntreut - und Kreidl habe die an ihn gerichteten Geschenke angenommen, weshalb auch sein Freispruch hier keinen Bestand habe.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.
Waldshut-Tiengen (dpa/lsw) - Ein mutmaßlicher Drogendealer ist von einer Zivilstreife am Busbahnhof in Waldshut-Tiengen gestellt worden. Die Beamten hatten den 19-jährigen Verdächtigen nach Polizeiangaben von Donnerstag dabei beobachtet, wie er ein Päckchen mit Rauschgift in ein Gebüsch warf. Zudem sollen sie in der Nähe ein weiteres Drogenlager entdeckt haben. Insgesamt seien dort am Mittwoch 30 Gramm Haschisch und gut 20 Gramm verkaufsgerecht portioniertes Amphetamin gefunden worden.