
Nach Haft und U-Haft: Hunderte Entschädigungsfälle
n-tv
Justizopfern steht nach ungerechtfertigter Haft Entschädigung zu. Menschen, die in U-Haft saßen und später freigesprochen wurden, auch. In Bayern kommen pro Jahr Hunderte Fälle zusammen.
München (dpa/lby) - Die bayerische Justiz befasst sich pro Jahr mit Hunderten Fällen von Entschädigungen für Menschen, die beispielsweise zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Die Zahl der "Entschädigungssachen" nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) lag nach Angaben des bayerischen Justizministeriums 2023 bei insgesamt 639. Dabei entfielen 313 Fälle auf Verfahren, die an bayerischen Staatsanwaltschaften anhängig waren, und 326 auf Verfahren bei Generalstaatsanwaltschaften. 2022 lag die Gesamtzahl noch bei 719 und 2021 bei 706.
Wie das Justizministerium bereits 2022 mitteilte, zahlt Bayern pro Jahr rund eine Million Euro an Entschädigungen für Menschen, die etwa zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Im Jahr 2021 waren es rund 1,4 Millionen Euro, die nach dem entsprechenden Gesetz ausgezahlt wurden, wie das Justizministerium auf Anfrage in München mitteilte. In den beiden Jahren davor waren es jeweils etwa eine Million Euro. Summen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 teilte das Ministerium auf Anfrage nicht mit.
Eine Entschädigung nach dem StrEG setzt kein Fehlverhalten staatlicher Stellen voraus. Die Gelder umfassen also nicht nur Entschädigungen für eine Haft, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt, sondern unter anderem auch Zahlungen nach Festnahmen, wenn das Verfahren gegen den Festgenommenen dann später eingestellt wird, sowie beispielsweise Schäden aus einstweiliger Unterbringung, aus Beschlagnahmungen oder einem vorläufigen Berufsverbot.
