
Mordurteil hat Konsequenzen - Revision und Strafanzeigen
n-tv
Kletternde Zuschauer, Pfefferspray und Strafanzeigen: Nach dem Urteil in Stade droht nicht nur dem Angeklagten Ärger. Was die Justiz jetzt beschäftigt.
Stade (dpa/lni) - Ein tödlicher Streit zweier Großfamilien in Stade wird weiter die Justiz beschäftigen. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht Stade mitteilte. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Angaben des Gerichts stach der Deutsche seinem Kontrahenten im März 2024 auf der Straße von hinten mit einem Messer in den Kopf - und das vor den Augen von Polizisten. Das Opfer starb einen Tag später. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Niedrige Beweggründe erkannten sie aber nicht und stellten auch keine besondere Schwere der Schuld fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe mit dem Feststellen der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung geht von Nothilfe aus und hatte einen Freispruch beantragt. Beide gehen nun gegen das Urteil vor.
