Modehaus-Betreiberin aus Hessen kippt 2G-Regel vor Gericht
Die Welt
Anders als Drogerien und Gartenmärkte sind Modegeschäfte nicht von der 2G-Regel im Einzelhandel ausgenommen. Eine Betreiberin von drei Modehäusern hat dagegen beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt – und bekam recht. Mehr im Liveticker.
Eine Betreiberin dreier Modehäuser hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel in Hessen einen Erfolg erzielt. Nach dem am Montag zugestellten Beschluss des Gerichts kann sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (5 L 182/22.F)
Die Antragstellerin hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, warum nicht nur Betriebe der akuten Versorgung der Bevölkerung wie Apotheken, Drogerien, Tankstellen, sondern auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht zur Grundversorgung zählen sollen.