Messerstecher muss sieben Jahre in Haft
n-tv
Ein Badeausflug an der Elbe endet fast mit zwei Toten: Weil ein 15-Jähriger ertrinkt, lauert dessen Bruder dem besten Freund auf und sticht mit einem Messer auf den vermeintlich Schuldigen ein. Das Gericht schickt den 19-jährigen Angeklagten für sieben Jahre ins Gefängnis.
Von seinem Recht auf das letzte Wort vor der Urteilsverkündung macht er keinen Gebrauch. Erst nachdem der Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg, Georg Halbach, das Strafmaß für den Messerangriff nach dem tödlichen Badeunfall an der Elbe bereits verkündet hat, bricht es aus dem 19-Jährigen heraus. "Sieben Jahre! Für was?", ruft der junge Rumäne in gebrochenem Deutsch in Richtung der Staatsanwältin, die bereits ihre Sachen zusammenpackt - und offenbart damit, dass er womöglich nur wenig davon verstanden hat, was der Richter zuvor rund eine halbe Stunde erläutert hat.
Am 18. Juni vergangenen Jahres fährt der 15 Jahre alte Bruder des Angeklagten mit Freunden zum Baden an die Elbe. Er geht am Falkensteiner Ufer bei Blankenese ins Wasser, obwohl er nicht schwimmen kann - und ertrinkt. Sein bester Freund, der ebenfalls am Unglücksort ist, sagt, dass er den 15-Jährigen nicht habe retten können - diese Behauptung kostet ihn am nächsten Tag fast das Leben.
Der angeklagte Bruder des 15-Jährigen, ein "einfach strukturierter Mensch, der psychisch nicht auf der Höhe ist", wie Richter Halbach sagt, ist ein junger Mann ohne Ausbildung, ohne Arbeit, aber mit einem Drogenproblem und einer gut gefüllten Vorstrafenakte. "Der Angeklagte ist nie richtig erzogen worden", sagt Halbach, was auch der Anwalt des 19-Jährigen bestätigt. Dessen Eltern hätten ihn schon mit neun Jahren rauchen und kiffen lassen, hätten sich nie um ihn gekümmert, ihn schlicht allein gelassen.
Vielerorts im Süden Deutschlands sind die Wassermassen noch immer nicht abgeflossen. Meteorologen sagen derweil neue Niederschläge voraus - wenn auch weniger heftig. Die Behörden machen bereits Platz in Talsperren und Wasserspeichern. Und für ein Bundesland nennen Versicherer eine erste Schadenssumme.