Meinungsfreiheit ist wichtiger als „verletzte Gefühle“ religiöser Fanatiker
Die Welt
Exil-Iraner wegen angeblicher Koran-Verbrennung vor Gericht: Ein Prozess wegen des Vorwurfs der „Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ wirft ein Schlaglicht darauf, dass der Blasphemie-Paragraf abgeschafft gehört. Er ist ein Werkzeug, das Islamisten zur Einschüchterung von Kritikern einsetzen.
Exil-Iraner wegen angeblicher Koran-Verbrennung vor Gericht: Ein Prozess wegen des Vorwurfs der „Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ wirft ein Schlaglicht darauf, dass der Blasphemie-Paragraf abgeschafft gehört. Er ist ein Werkzeug, das Islamisten zur Einschüchterung von Kritikern einsetzen. Das iranische Mullah-Regime ist seit seinem Bestehen für den brutalen Umgang mit Oppositionellen berüchtigt. Dennoch protestieren seit Ende Dezember in zahlreichen Städten Tausende gegen die Führung des Landes, nach einer Verhaftungs- und Hinrichtungswelle und dem rapiden Verfall der iranischen Währung. In den vergangenen Wochen haben die Behörden die Repression gegen Demonstranten in einem bislang nie dagewesenen Ausmaß verschärft. Tausende Regierungskritiker wurden getötet. In Deutschland sind es vor allem Exiliraner, die sich zum Terrorregime in Teheran im Gegensatz zur Bundesregierung nicht im Leisetreten üben. Viele von ihnen gehören einer demokratischen und säkularen Oppositionsbewegung an, die ein Ende der Islamischen Republik sowie Rechte für Frauen, Atheisten und Homosexuelle im Iran fordern. Exilraner waren es auch, die jahrzehntelang darauf hingewiesen haben, dass sich mit dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) mitten an der Außenalster ein Außenposten des Regimes befand, aus dem diese bespitzelt wurden. Erst im Jahr 2024 wurde das IZH endlich verboten. Zwei exiliranische Aktivisten waren nun in dieser Woche vor dem Amtsgericht Hamburg angeklagt, weil sie bei einer Demonstration für die Schließung des Iran-treuen Zentrums einen Koran verbrannt haben sollen. Im Strafgesetzbuch ist vorgesehen, dass man mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn man öffentlich „den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Ermittlungen, Abhörmaßnahmen, schwere Anschuldigungen: Der frühere BND-Präsident August Hanning sagt gegenüber WELT, dass er im Fall Christina Block zu Unrecht ins Visier der Justiz geraten sei. Er bestreitet die Beteiligung an einer Kindesentziehung oder deren Planung – und kritisiert seinerseits die Strafverfolger.

Trotz Unmuts in der AfD-Bundesspitze tritt die Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit Rechtsextremist Martin Sellner auf. Aufforderungen aus ihrer Partei, sie habe allein das „Remigrationskonzept“ ihrer Partei zu vertreten, folgt sie nicht. Gegenüber früheren Äußerungen werden bei Sellner Widersprüche deutlich.











