
Mehr Kontrolle, weniger Rechte: So funktioniert Europas größte Asylreform
n-tv
Deutschland setzt die bislang größte Reform des europäischen Asylrechts in nationales Recht um. Die Änderungen haben es in sich: Geflüchtete sollen stärker kontrolliert und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Menschenrechtler schlagen Alarm - obwohl die Reform auch Verbesserungen für Asylsuchende vorsieht.
Deutschland setzt die bislang größte Reform des europäischen Asylrechts in nationales Recht um. Die Änderungen haben es in sich: Geflüchtete sollen stärker kontrolliert und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Menschenrechtler schlagen Alarm - obwohl die Reform auch Verbesserungen für Asylsuchende vorsieht.
Die Staaten der Europäischen Union wollen ihre Asylsysteme vereinheitlichen. Am 12. Juni soll diese bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts in Kraft treten - mit weitreichenden Änderungen. Bis zu diesem Datum müssen die EU-Mitgliedstaaten die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht umsetzen. Der Bundestag beschließt dazu am heutigen Freitag zwei Gesetze. Die Großreform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und dort bleiben.
Rein juristisch handelt es sich um eine Formsache: Die EU hat insgesamt elf Gesetzgebungsakte zur GEAS-Reform beschlossen, und diese werden per Gesetzesbeschluss vom Bundestag in deutsches Recht umgesetzt. Solche Anpassungen an EU-Recht beschäftigen den Bundestag häufig.
Politisch haben es die beiden Gesetzentwürfe aber in sich: Sie enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland. Von der Anpassung sind insbesondere das Asyl- und das Aufenthaltsgesetz betroffen. Einer der Gesetzentwürfe enthält Regelungen, die ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können. Der zweite enthält die zustimmungspflichtigen Teile.
In Deutschland sollen künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen - sich aber nicht frei in Deutschland bewegen. Die Neuregelung beinhaltet die Möglichkeit, dass Asylsuchende die Unterkunft nur tagsüber verlassen dürfen; abgelehnte Asylsuchende dürfen gar nicht raus.













