
Maskenpflicht im Nahverkehr bleibt, Lockerung bei Besuchen
n-tv
In einigen anderen Bundesländer ist die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits gefallen. In Nordrhein-Westfalen bleibt sie hingegen bestehen. Allerdings gibt es an anderer Stelle eine Lockerung.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen. Im Unterschied zu einigen anderen Bundesländern hält die NRW-Landesregierung an dieser Verpflichtung fest, wie die jüngste Regelung zu Corona zeigt. Das bevölkerungsreichste Bundesland folgt damit vorerst nicht den Vorreitern unter den Bundesländern, die die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits abgeschafft oder dies beschlossen haben.
Kurz vor dem Weihnachtsfest steht allerdings eine Lockerung an anderer Stelle fest: Ab 23. Dezember werden für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reiche ein negativer Selbsttest, teilte das Gesundheitsministerium am Freitagabend via Twitter mit. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen könnten Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen lassen.
Am Freitag sei eine Verordnung verabschiedet worden, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert werden, teilte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf Anfrage der dpa mit. Sie trete ab dem 23. Dezember in Kraft. Die einzige wesentliche Änderung sei, dass die Testpflichten für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen aber auch Justizvollzugsanstalten damit praktikabler gestaltet würden.
