
Möglicherweise doch Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann
n-tv
Ist ein inzwischen 100 Jahre alter Mann verhandlungsfähig? Diese Frage muss neu geklärt werden. Es geht um Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen.
Hanau/Frankfurt (dpa/lhe) - Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Das OLG Frankfurt forderte das Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf.
"Bediene sich das Gericht der Sachkunde eines Sachverständigen, dürfe es dessen Ausführungen nicht unkritisch zugrunde legen", erklärte das OLG in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Diagnosen und Ergebnisse seien zu hinterfragen und es sei zu prüfen, ob das Gutachten "den anerkannten Mindeststandards genüge, insbesondere nachvollziehbar und transparent sei".
