Land bietet Hilfstelefone für Fragen und Sorgen zum Krieg an
n-tv
München (dpa/lby) - Wegen des Kriegs in der Ukraine hat die bayerische Staatsregierung gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege ein spezielles Hilfetelefon eingerichtet. "Die Betroffenen brauchen schnelle Hilfe. In Bayern gibt es viele Menschen, die in großer Sorge um ihre Verwandten und Freunde in der Ukraine sind", sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag in München. Auch die vielen hilfsbereiten Menschen im Freistaat brauchten eine Anlaufstelle, die die vielen offenen Fragen beantworte.
Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Nummer +49 89 54497199 von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr sowie am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr. Auch ein Kontakt per Email ist unter Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de möglich.
Das Hilfetelefon bietet den Angaben zufolge etwa Informationen und Unterstützung, wenn jemand Kontakt zu den nahe stehenden Menschen aus der Ukraine verloren hat und diese sucht. Auch aktuelle Informationen zur Situation vor Ort in der Ukraine und den Nachbarstaaten können abgefragt werden. Wer helfen möchte kann sich ebenfalls melden und wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.