
Länder wollen Mietwucher härter bestrafen
n-tv
Der Bundesrat will das mögliche Bußgeld für Mietwucher verdoppeln: Künftig soll gierigen Vermietern eine Strafe von bis zu 100.000 Euro drohen. Der Mieterbund freut sich über die Initiative aus der Länderkammer - auch, weil das neue Gesetz weitaus leichter anzuwenden wäre als die bisherige Regelung.
Mietwucher soll künftig leichter anerkannt und härter bestraft werden. Der Bußgeldrahmen solle von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt werden, forderte der Bundesrat. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Länderkammer in den Bundestag einbringen. Der Mieterbund reagierte erfreut: Eine Nachbesserung sei dringend nötig.
Vermieterinnen und Vermieter, die eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. "Dieses Gesetz gibt es schon seit vielen Jahren. Für die Praxis ist es aber derzeit nicht relevant", erläuterte der Deutsche Mieterbund. Die Rechtsprechung fordere einen Beleg, dass Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzen müssen, um die hohe Miete zu vereinbaren. Das aber lasse sich kaum nachweisen.
Laut dem Gesetzentwurf würde es künftig ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Der Nachweis der Mieterinnen und Mieter, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat, würde entfallen.
