
Kreuze in bayerischen Staatsgebäuden dürfen bleiben
n-tv
Der Freistaat Bayern muss nicht die angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden "nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit verletzen", heißt es.
Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück.
Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" eingestuft.
