Kommerz schlägt Gott
Süddeutsche Zeitung
Der Europäische Gerichtshof stärkt jene Unternehmen, die ihren muslimischen Mitarbeiterinnen Kopfbedeckungen verbieten - wenn auch kleine Kreuze und andere religiöse Zeichen tabu sind. Das ist gerade in Deutschland problematisch.
Der Streit um das Kopftuch währt nun schon zwei Jahrzehnte, ohne dass er sich einer klaren Lösung auch nur angenähert hätte. Bei den muslimischen Lehrerinnen drückte sich das Bundesverfassungsgericht 2003 zuerst um eine eindeutige Antwort herum, um dann zwölf Jahre später doch noch im Sinne der Religionsfreiheit zu entscheiden, pauschale Verbote religiöser Kleidung seien nicht zulässig. Trotzdem wird etwa im Land Berlin nach wie vor heftig darum gestritten, wie liberal oder wie restriktiv ein Neutralitätsgesetz sein darf. Was angesichts der schwankenden Linie des Verfassungsgerichts nicht so verwunderlich ist. Danach dürfen zwar Lehrerinnen Kopftuch tragen, Rechtsreferendarinnen aber nicht.
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