Keine Ermittlungen nach „Kanalratten“-Aussage von Kubicki
Die Welt
Durfte der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki den türkischen Präsidenten Erdogan als „kleine Kanalratte“ bezeichnen? Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sagt: Ja. Sie lehnte Ermittlungen gegen den FDP-Politiker ab.
Die Bezeichnung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „Kanalratte“ durch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki führt nicht zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Nach Ansicht der Behörde liegt kein Anfangsverdacht für eine Straftat vor, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darüber berichtet.
Die Sprecherin erklärte, es handele sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht „um eine Formalbeleidigung, da die Äußerung nicht beziehungslos in den Raum gestellt wurde, sondern einen sachlichen Bezug aufwies, der zwar sehr überspitzt, aber für objektive Dritte nachvollziehbar war“.