Kein Urteil im Astrazeneca-Prozess um Impfschaden
n-tv
Eine Frau klagt gegen den Impfstoff-Hersteller Astrazeneca. Sie habe eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose erlitten. In erster Instanz wird die Klage abgelehnt, die zweite Instanz sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung - noch nicht. Ein Gutachten soll helfen.
In dem Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller Astrazeneca wie von der Klägerin behauptet wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" haften solle, teilte das OLG mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben. Vor dem OLG klagt eine Frau in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller, nachdem das Landgericht Hof ihren Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen im Januar als unbegründet abgelehnt hatte.
Die Klägerin, die zudem 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen fordert, macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend. Sie lag unter anderem auf der Intensivstation, ihr mussten operativ Teile des Dünndarms entfernt werden. Das Landgericht Hof lehnte die Klage allerdings als unbegründet ab, weil keine Produkt- und Informationsfehler vorgelegen hätten. Dagegen ging die Frau in Berufung.
Der OLG-Senat geht demnach davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft worden wäre, wenn über das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers informiert worden wäre. Das Gutachten soll nun der Frage nachgehen, ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.
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