
Kanzlei: Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdof unbegründet
n-tv
Kurz vor der geplanten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin werden Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin laut. Ein vorläufiges Gutachten entkräftet diese nun. Die wissenschaftliche Leistung sei "nicht im Ansatz" beeinträchtigt.
Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. "Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben", erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben.
Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. "Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen", heißt es in dem Kurzgutachten. Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.
