
Kabinett bringt Änderungen beim Tariftreuegesetz auf den Weg
n-tv
Die Landesregierung will bei öffentlichen Aufträgen Dumpinglöhne verhindern und ändert dafür ein Gesetz. Ob sich die Unternehmen an die Bestimmungen halten, soll auch kontrolliert werden.
Hannover (dpa/lni) - Künftig sollen Aufträge des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Auftraggeber nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen. Die niedersächsische Landesregierung brachte Änderungen beim Tariftreuegesetz auf den Weg. Der Entwurf der Gesetzesnovelle sei vom Kabinett zur Verbandsbeteiligung freigegeben worden, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Damit werde der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz "Öffentliches Geld nur für gute Arbeit" gesetzlich konsequent umgesetzt, hieß es. Mit der Novelle soll die Einhaltung tariflicher Mindestentgelte bei öffentlichen Ausgaben sichergestellt werden.
Die zu zahlenden Entgelte sollen zuvor per Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Grundlage dazu soll ein repräsentativer Branchentarifvertrag sein. Unternehmen sollen bei Aufträgen der öffentlichen Hand dazu verpflichtet werden, ihre Beschäftigten auf dieser Grundlage zu bezahlen.
