
Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse
n-tv
Es war ein schwieriges Unterfangen, aber jetzt ist sie beschlossen: Die Gas- beziehungsweise Strompreisbremse greift zwar erst im März, wird aber rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. So sollen Haushalte und Gewerbe vor explodierenden Energiekosten geschützt werden.
Die Bundesregierung treibt die Entlastung von Haushalten und Industrie weiter voran. Das Kabinett einigte sich mit einigen Änderungen auf die vom Wirtschaftsressort vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse. Geändert wurden Regelungen zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen der Stromerzeuger: Sie soll jetzt doch nicht rückwirkend ab September greifen, sondern erst ab Dezember. Zudem soll sie schon im April 2024 enden. Dadurch fließen Schätzungen zufolge eine Milliarde Euro weniger an den Staat.
Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet. Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten.













