Jugendliche sollen Jungen niedergestochen haben
n-tv
Essen (dpa/lnw) - Eine Gruppe von Jugendlichen soll in Essen zwei Jungen verfolgt, einen der beiden (16) ausgeraubt und den anderen (15) niedergestochen haben. Das 15-jährige Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden, Lebensgefahr habe nach der Tat vom Freitagabend (18.6.) aber nicht bestanden, teilte die Polizei am Dienstag mit. Der 15-Jährige sei noch am selben Tag wieder entlassen worden. Die Beute liege im "einstelligen Bereich", sagte ein Polizeisprecher. Die Verdächtigen entkamen unerkannt. Die Polizei ermittelt wegen schweren Raubes und fahndet nach den Angreifern.
Die beiden Jugendlichen seien am Borbecker Bahnhof von sechs bis sieben Kindern und Jugendlichen im geschätzten Alter zwischen 12 und 14 Jahren angesprochen worden, teilte die Polizei mit. Die Gruppe habe Geld gefordert. Als der 15- und der 16-Jährige wegliefen, habe die Gruppe sie verfolgt. Schließlich habe der Ältere ihnen sein Bargeld gegeben. Dennoch hätten die Verfolger nicht abgelassen, den 15-Jährigen umzingelt, niedergestoßen und auf ihn eingetreten. Einer der Verdächtigen habe dann auf den am Boden liegenden Jungen mit einem Messer eingestochen. Als der 16-Jährige seinem Begleiter zur Hilfe eilen wollte, soll der Angreifer ihm das Messer an den Hals gehalten haben, teilte die Polizei weiter mit. Bevor die Gruppe weglief, hätten sie die Jungen noch bedroht, nicht zur Polizei zu gehen. Passanten leisteten Erste Hilfe und verständigten die Polizei.Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.